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Produktbeschreibung
Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz) zum 1. Januar 2004 gehören auch Medizinische Versorgungszentren (MVZ) zum Kreis der vertragsärztlichen Leistungserbringer und können daher einem Wirtschaftlichkeitsprüfungsverfahren nach § 106 SGB V unterzogen werden. Dieser Beitrag soll über die wesentlichen Grundsätze und Strukturen einer Wirtschaftlichkeitsprüfung informieren und Handlungsoptionen im Falle einer Prüfung aufzeigen. Um den Umfang des Beitrages nicht zu sprengen, wird dabei lediglich auf die wesentlichen und praxisrelevanten Aspekte Bezug genommen.