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Dienstunfallrechtliche Fragen bei "schockierenden" Personalgesprächen und Mobbing

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Produktbeschreibung
Auch im öffentlichen Dienst nehmen leider die psychischen Erkrankungen zu. Die Rechtsprechung muss sich zunehmend mit Fällen befassen, bei denen personelle Maßnahmen auf den Beamten traumatisierende Wirkungen haben und in den vorzeitigen Ruhestand führen. Ohnmachtsanfälle bei kritischen Personalgesprächen und die Entwicklung von Depressionen nach der Mitteilung der Einleitung von Disziplinarverfahren oder Versetzung und Umsetzung, werfen die Frage auf, ob es sich um Dienstunfälle i. S. d. § 31 BeamtVG handelt. In den letzten Jahren ist eine Häufung entsprechender Anträge auf Anerkennung als Dienstunfall und anschließender Klagen festzustellen. Der Beitrag skizziert deshalb bei "schockierenden" Dienstgesprächen und Personalmaßnahmen die Grenzlinie zwischen einem Dienstunfall und dem, was ein Beamter als sozialadäquat hinzunehmen hat bzw. wo erst eine im eigenen Risikobereich liegende besondere individuelle Disposition zur Erkrankung geführt hat. Im Gesamtkontext wird ferner dargestellt, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen das Mobbing eines Beamten für das Opfer ein Dienstunfall sein kann und Schadensersatzansprüche auslöst.
63. Jahrgang 2015
Heft 12
Seitenbereich 404 - 412

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