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Direktabrechnung mit der Beihilfe

Zeitschriften
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Produktbeschreibung
Bei gesetzlich krankenversicherten Patienten rechnet das Krankenhaus direkt mit der Krankenkasse ab. Bei Privatversicherten ist die Direktabrechnung ebenfalls möglich, wenn eine Klinik-Card-Vereinbarung vorliegt. Nur bei Beihilfeberechtigten war eine direkte Abrechnung bisher nicht möglich. Nun gibt es eine Rahmenvereinbarung für die Bundesbeamten, welche hoffentlich Vorbildcharakter hat.
7. Jahrgang 2018
Heft 4
Seitenbereich 119 - 121

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