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DKG-Musterverträge zur Kooperation von Krankenhäusern und Gewebebanken bei Gewebeentnahmen

Zeitschriften
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Produktbeschreibung
Der Umgang mit postmortalen Gewebespenden, der in den Krankenhäusern eine große Rolle spielt, verlangt nach Rechtssicherheit. Seit Inkrafttreten des Gewebegesetzes im Jahr 2007 herrscht in der Praxis jedoch aufgrund der Vielzahl der neu eingeführten Genehmigungsverfahren und Zulassungspflichten große Rechtsunsicherheit. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft hat daher in Zusammenarbeit mit der Stiftung Europäische Gewebebanken Musterverträge entwickelt, die es Krankenhäusern und Gewebebanken erleichtern, bei der Entnahme von Geweben und der Herstellung von Gewebetransplantaten zu kooperieren. Die Autoren stellen die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen für die Herstellung von Gewebe zur Gewebetransplantation sowie die rechtlichen Grundlagen für die Kooperationsverträge vor, außerdem stellen sie die grundsätzliche Konzeption der Musterverträge dar und beleuchten die wesentlichen vertraglichen Regelungen.
102. Jahrgang 2010
Heft 7
Seitenbereich 629 - 634

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