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Eignungsuntersuchung Feuerwehr: Schulungen für mehr geeignete Ärzte

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Produktbeschreibung
War die Durchführung der Eignungsuntersuchungen bei Feuerwehrangehörigen früher Ärzten mit der Gebietsbezeichnung »Arbeitsmedizin« oder der Zusatzbezeichnung »Betriebsmedizin« sowie Ärzten mit einer bis zum Jahr 2008 erhaltenen Ermächtigung des Unfallversicherungsträgers vorbehalten, so können seit dem Inkrafttreten der neuen Unfallverhütungsvorschrift »Feuerwehren« auch so genannte »geeignete« Ärzte die Eignungsuntersuchung durchführen. Passend zu dieser Reform hat die Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord ein Schulungskonzept anlässlich der Thematik »Eignungsuntersuchung« entwickelt und bietet seitdem regelmäßig Seminare an, um interessierte Ärzte fachspezifisch zu qualifizieren.
75. Jahrgang 2021
Heft 4
Seitenbereich 263 - 266, Dateigröße 4,7 MB

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