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Produktbeschreibung
Die elektronische Patientenakte (ePA) nach § 341 Absatz 1 SGB V ist eine versichertengeführte elektronische Akte, die den Patienten von den Krankenkassen zur Verfügung gestellt wird. Mit ihr sollen den Patienten Informationen, insbesondere zu Befunden, Diagnosen, durchgeführten und geplanten Therapiemaßnahmen sowie zu Behandlungsberichten für eine einrichtungs-, fach- und sektorenübergreifende Nutzung für Zwecke der Gesundheitsversorgung, insbesondere zur gezielten Unterstützung von Anamnese, Befunderhebung und Behandlung, barrierefrei elektronisch bereitgestellt werden. Durch die neue ePA "für alle", die ab dem 15. Januar 2025 Geltung beansprucht, werden unterschiedliche Pflichten/Befugnisse/Ansprüche ausgelöst.
Nachfolgend werden im Wesentlichen grundlegende Informationen erteilt, Übermittlungs- und Informationspflichten der Krankenhäuser, deren Befugnisse zu Datenverarbeitungen sowie Ansprüche der Patienten dargestellt.
Nachfolgend werden im Wesentlichen grundlegende Informationen erteilt, Übermittlungs- und Informationspflichten der Krankenhäuser, deren Befugnisse zu Datenverarbeitungen sowie Ansprüche der Patienten dargestellt.