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Produktbeschreibung
Patienten haben seit dem Versorgungsstrukturgesetz aus dem Jahr 2012 erstmals einen Rechtsanspruch gegenüber dem Krankenhaus auf ein Entlass- oder Versorgungsmanagement. Da aber nicht alle Leistungslücken in jedem Fall wirkungsvoll geschlossen werden konnten, deutete sich mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (in Kraft seit dem 1. Januar 2016) bereits frühzeitig eine gesetzliche Verschärfung an. Diese musste mit Inkrafttreten des Rahmenvertrages nach § 39 Absatz 1a SGB V zum 1. Oktober 2017 verpflichtend in den Kliniken umgesetzt werden. Die Autorin zeichnet den Weg des Klinikums Lippe zu einem gut umgesetzten Entlassmanagement in allen Prozessschritten nach.