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Entlassrezept: Krankenhausbefragung offenbart Organisationsbedarf

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Produktbeschreibung
Das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz regelt das Entlassmanagement der Krankenhäuser neu: Diese erhalten die Möglichkeit, Arznei- und Hilfsmittel zu verordnen und Krankenscheine für bis zu sieben Tage auszustellen. Das Gesetz trat zwar schon im Juli 2015 in Kraft, doch bevor Klinikärzte Entlassrezepte ausstellen können, muss der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die entsprechende Richtlinie anpassen. GKV-Spitzenverband, KBV und DKG müssen sich über die konkreten Regularien im Rahmenvertrag verständigen. Die Ergebnisse einer von Moysies & Partner durchgeführten deutschlandweiten ex-ante-Studie zeigen, dass Krankenhäuser die rechtskonforme Ausstellung des Entlassrezeptes sowie die Gestaltung der klinikinternen Abläufe als problematisch bewerten. Zudem wird mit einem deutlich erhöhten, zeitintensiven Rückfrageaufkommen der Apotheken gerechnet, auf das die Krankenhäuser momentan nicht eingestellt sind. Der Artikel fasst die wichtigsten Erkenntnisse zusammen.
108. Jahrgang 2016
Heft 10
Seitenbereich 861 - 864

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