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Erstattung der Haftpflichtprämien von Beleghebammen

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Produktbeschreibung
Seit Jahren steigen die Beiträge für die Berufshaftpflichtversicherung der freiberuflich in der Geburtshilfe tätigen Beleghebammen an. In den letzten 10 Jahren haben sich beispielsweise die Prämien des Gruppenversicherungsvertrages des Deutschen Hebammenverbands (DHV) fast verfünffacht. Vor diesem Hintergrund haben in der Vergangenheit nicht wenige Krankenhäuser "ihren" Beleghebammen die Prämien (teilweise) erstattet, um sie finanziell zu entlasten. Mit Einführung der §§ 299a, 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) ist die Übernahme der Haftpflichtprämien allerdings in die Diskussion geraten bzw. ist es sogar schon zu strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gekommen. Der Vorwurf: Durch die Übernahme der Prämien sollen heilberufliche Zuführungsentscheidungen beeinflusst werden. Der Beitrag skizziert die strafrechtlichen Risiken und verbleibende Gestaltungsmöglichkeiten.
110. Jahrgang 2018
Heft 7
Seitenbereich 602 - 604

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