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Erstattung von Behandlungskosten nach der Eilfallregelung des § 25 SGB XII

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Produktbeschreibung
Die Erstattung der Krankenhausbehandlungskosten für mittellose Patienten stellt Krankenhäuser vielfach vor Probleme. Obwohl zum 1. April 2007 eine umfassende Pflichtversicherung für alle Bürger eingeführt wurde, verbleiben zahlreiche Fälle, in denen Patienten über keinerlei Krankenversicherungsschutz verfügen. Für den Fall der Behandlung mittelloser Notfallpatienten soll § 25 SGB XII dem Krankenhaus als Nothelfer einen Erstattungsanspruch gegen den zuständigen Sozialleistungsträger geben. In der Praxis stellt die Umsetzung dieser Regelung das Krankenhaus vielfach vor unüberwindliche Hürden. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen und Grenzen der Eilfallregelung und kann Krankenhäusern als Stütze bei der Einforderung der Behandlungskosten dienen.
101. Jahrgang 2009
Heft 11
Seitenbereich 1022 - 1026

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