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Erste individuelle Prüfungen durch Sozialgerichte: Honorarkooperationsarztverträge doch noch nicht am Ende?!

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Produktbeschreibung
Das Bundessozialgericht (BSG) hat mit seinem Urteil vom 04.06.2019 für die Rechtspraxis, so konnte man bislang meinen, einen Schlussstrich unter die Debatte um die Frage der Scheinselbständigkeit von Honorarärzten gesetzt. Denn Ärzte, so das BSG, die auf der Grundlage eines Kooperationsvertrages in einem Krankenhaus tätig werden, unterliegen als Beschäftigte des Krankenhauses der Sozialversicherungspflicht. Als Konsequenz dieser Entscheidung wurden bundesweit Honorararztverträge zwischen niedergelassenen Ärzten bzw. Praxen und Kliniken aufgekündigt und Anstellungsverträge, alternativ sog. Hybridverträge, abgeschlossen. Eine uns vorliegende rechtskräftige Entscheidung des Sozialgerichts (SG) Heilbronn vom 14.01.2021 und eine weitere im Kollegenkreis diskutierte Entscheidung des SG Wiesbaden sorgen nun für Aufmerksamkeit.
10. Jahrgang 2021
Heft 3
Seitenbereich 82 - 83

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