Externe Ärzte in der Wahlarztkette - BGH-Urteil vom 19.04.2018
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Produktbeschreibung
Am 19.04.2018 hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) ein weiteres Mal mit der Einbeziehung von externen Ärzten in die Wahlleistungskette befasst (Az.: III ZR 255/17). Von besonderem Interesse sind die Ausführungen des BGH zu § 17 Abs. 3 Satz 1 Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) und was ein Wahlleistungspatient "redlicherweise" von einem Krankenhaus erwarten darf.