Facharztstandard versus Chefarztstandard - ist die Chefarztbehandlung nach einem strengeren Maßstab zu bewerten?

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Produktbeschreibung
Zentraler Anknüpfungspunkt für den Sorgfaltsmaßstab der ärztlichen Behandlung im Krankenhaus ist seit dem Inkrafttreten des Patientenrechtegesetzes die Vorschrift des § 630a Absatz 2 BGB:
"Die Behandlung hat nach den zum Zeitpunkt der Behandlung bestehenden, allgemein anerkannten fachlichen Standards zu erfolgen, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist."
Standard der Behandlung meint das, was ein durchschnittlich qualifizierter, gewissenhafter und besonnener Facharzt an Kenntnissen, Können, Aufmerksamkeit und Leistung erbringen kann und muss. Der Krankenhausträger hat den Einsatz von qualifizierten Ärzten und die Einhaltung des Facharztstandards im Rahmen von Dienstplänen zu regeln. Die Autoren erläutern ein aktuelles Urteil, nachdem qualitativ auch die Chefarztbehandlung nach demselben Maßstab wie der Facharztstandard zu bewerten ist.
"Die Behandlung hat nach den zum Zeitpunkt der Behandlung bestehenden, allgemein anerkannten fachlichen Standards zu erfolgen, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist."
Standard der Behandlung meint das, was ein durchschnittlich qualifizierter, gewissenhafter und besonnener Facharzt an Kenntnissen, Können, Aufmerksamkeit und Leistung erbringen kann und muss. Der Krankenhausträger hat den Einsatz von qualifizierten Ärzten und die Einhaltung des Facharztstandards im Rahmen von Dienstplänen zu regeln. Die Autoren erläutern ein aktuelles Urteil, nachdem qualitativ auch die Chefarztbehandlung nach demselben Maßstab wie der Facharztstandard zu bewerten ist.