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Finanzielle Hilfen für notleidende Beteiligungen aus gemeinnützigkeits- und beihilferechtlicher Sicht

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Produktbeschreibung
Nicht jedes unternehmerische Beteiligungsengagement ist erfolgreich. Oftmals muss gerade bei der Aufnahme einer neuen Tätigkeit mit Anlaufverlusten gerechnet werden. Manchmal entwickeln sich sicher geglaubte Engagements zu Problemfällen, denen hin und wieder mit einer Finanzspritze geholfen werden muss. Ist der Anteilseigner eine gemeinnützige Einrichtung, beispielsweise ein Krankenhaus, sind bei der finanziellen Unterstützung einer notleidenden Beteiligung nicht nur die Restriktionen des Gemeinnützigkeitsrechts zu beachten, sondern auch beihilferechtliche Aspekte. Dies gilt insbesondere, wenn die Beteiligung selber nicht gemeinnützig ist. Die Autoren erläutern in ihrem Beitrag, unter welchen Bedingungen eine finanzielle Hilfe aus gemeinnützigkeits- und beihilferechtlicher Sicht unschädlich ist.
102. Jahrgang 2010
Heft 2
Seitenbereich 144 - 147

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