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G-BA: Entstehung und Entwicklung/Mindestmengenrichtlinie sowie MDK-Qualitätskontrollrichtlinie

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Produktbeschreibung
Der G-BA wurde durch das GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) 2004 errichtet. Als gemeinsames Gremium der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) und der damaligen sieben Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen übernimmt er alle Aufgaben, die bis Ende 2003 vier parallel arbeitende Ausschüsse wahrgenommen hatten, die jeweils paritätisch mit Leistungserbringern und Vertretern der gesetzlichen Krankenkassen besetzt waren. Dies waren die früheren Bundesausschüsse der Ärzte/Zahnärzte und Krankenkassen, der Ausschuss Krankenhaus sowie der Koordinierungsausschuss. Heute wird der G-BA durch die KBV und KZBV, die DKG und den GKV-Spitzenverband gebildet. Er ist damit das oberste Gremium der Selbstverwaltungsorganisationen von Ärzten und Krankenkassen. Außerdem werden im G-BA erstmals auch Patientenvertreter gemäß § 140f SGB V mitberatend tätig.

Der G-BA hat in den Plenumssitzungen am 17.11.2017 und am 21.12.2017 wesentliche Änderungen der Mindestmengenrichtlinie sowie die MDK-Qualitätskontrollrichtlinie beschlossen.
7. Jahrgang 2018
Heft 1
Seitenbereich 26 - 29

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