G-BA-Erprobungsstudien: die Regelung nach § 137e SGB V - ein Erfolgsmodell?
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Produktbeschreibung
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat seit über 10 Jahren die Möglichkeit, teilweise sogar die Pflicht, Erprobungsstudien auf den Weg zu bringen. Mit einer gesetzlichen Regelung wurde dem obersten Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen auferlegt, klinische Studien finanziell und konzeptionell zu fördern. Diese Studien sollen Ergebnisse generieren, mit denen eine abschließende Nutzenbewertung von medizinischen Methoden vorgenommen und über den GKV-Leistungskatalog entschieden werden kann. Nach anfänglichen Startschwierigkeiten wurden mittlerweile eine Reihe von Studien initiiert, belastbare und für Nutzenbewertungen geeignete Ergebnisse stehen jedoch nach wie vor aus. Mit einem kritischen Blick zeigen die Autorinnen Umsetzungshindernisse und den aktuellen Stand dieser Erprobungsregelung auf.