Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz Klinik

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Produktbeschreibung
Ungünstige Arbeitsbedingungen und übermäßige psychische Belastungen können Auslöser für Stress und psychische Erkrankungen sein. Deshalb verpflichtet der Gesetzgeber seit 2014 explizit alle Arbeitsorganisationen eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung durchzuführen. In einer von den Autoren durchgeführten Projektstudie wurde erhoben, in welchem Umfang hessische Kliniken der Grund- und Regelversorgung das Thema Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen bereits aufgegriffen haben und wie die Krankenhäuser dieses operativ umsetzen.