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Geriatrische Komplexbehandlung

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Produktbeschreibung
Die Kodierung des OPS 8-550 setzt weder nach seinem Wortlaut noch nach der Systematik des OPS voraus, dass dem geriatrischen Team Therapeuten/innen aller vier Fachbereiche angehören. Urteil des Sozialgerichts Aachen, 30. Mai 2018, Az. S 1 KR 148/17.
Die geriatrische Komplexbehandlung (OPS 8-550) war in den letzten Jahren vermehrt Gegenstand von Entscheidungen des Bundessozialgericht (BSG), die oftmals stark kritisiert wurden wie etwa die Entscheidung des BSG vom 19. Dezember 2017 (B 1 KR 19/17 R), wonach eine wöchentliche Teambesprechung aller Berufsgruppen für die Abrechnung des OPS-Codes erforderlich ist. Es ging um das vierte Mindestmerkmal des OPS-Kodes. Gegenstand des Urteils des SG Aachen ist das sechste Mindestmerkmal (teamintegrierter Einsatz von mindestens zwei der folgenden vier Therapiebereiche: Physiotherapie/Physikalische Therapie, Ergotherapie, Logopädie/fazioorale Therapie, Psychologie/Neuropsychologie).
113. Jahrgang 2021
Heft 5
Seitenbereich 404 - 405, Dateigröße 0,7 MB

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