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Gerissene Brustimplantate - Besondere Informationspflichten für Krankenhäuser

Zeitschriften
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Produktbeschreibung
Erleiden Patienten infolge von Schönheitsoperationen, Tätowierungen oder Piercings Krankheiten, werden sie von ihren Krankenkassen an den Kosten beteiligt. Für den Krankenhausbereich bestehen daher besondere Mitteilungspflichten gegenüber Krankenkassen und Patienten. Insbesondere letztere Mitteilungspflicht ist etwa im Hinblick auf Skandale wie den um die minderwertigen Brustimplantate der Firmen Poly Implant Prothèse (PIP) oder Rofil Medical Nederlands B.V. (Rofil) im Krankenhausbereich von besonderer Bedeutung.
Aus Sicht der gesetzlich versicherten Patienten ist maßgeblich, dass sie von ihrer Krankenkasse an Behandlungskosten beteiligt werden und das Krankengeld für die Dauer dieser Behandlung ganz oder teilweise versagt wird sofern ihre Krankheit auf ihre medizinisch nicht indizierte ästhetische Operation, ihre Tätowierung oder ihr Piercing zurückzuführen ist. Die Autorin gibt Tipps für die rechtssichere Handlung im Krankenhaus.
111. Jahrgang 2019
Heft 6
Seitenbereich 499 - 501, Dateigröße 0,6 MB

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