Geschäftsführervergütungen bei gemeinnützigen Körperschaften

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Produktbeschreibung
Viele Krankenhäuser und Einrichtungen des Gesundheits- und Pflegesektors erbringen ihre Leistungen in der Rechtsform einer gemeinnützigen GmbH oder AG. Der Bundesfinanzhof (BFH) urteilte aktuell über einem Maßstab für die Beurteilung von angemessenen Geschäftsführervergütungen, der dem Gemeinnützigkeitssteuerrecht gerecht wird. Er benannte hierzu Grundregeln, welche - über Geschäftsführervergütungen hinaus - auch für andere Geschäftsbeziehungen von gemeinnützigen Körperschaften, wie Miet-, Pacht-, Darlehensverträge, anwendbar sein sollen.