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Gestaltungspotenziale für steuerbegünstigte Krankenhäuser durch das Jahressteuergesetz 2020 - Eine aktuelle (vorläufige) Bestandsaufnahme

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Produktbeschreibung
Die Änderungen des Gemeinnützigkeitsrechts durch das Jahressteuergesetz 2020 vom 21.12.2020 und die dadurch u. U. eröffneten (zusätzlichen) steueroptimierten Gestaltungspotenziale sind in der aktuellen Diskussion Gegenstand intensiver Überlegungen. Über die Inhalte dieser größeren "Gemeinnützigkeitsrechtsreform" wurde in Heft 1/2021 KH-J bereits im Überblick berichtet. Viele Zweifelsfragen sind allerdings weiter ungeklärt. Auch die für eine rechtssichere Anwendung schon länger erhofften und angekündigten Hinweise der Finanzbehörden - vermutlich im Wege einer (mit den Landesfinanzbehörden abgestimmten) Überarbeitung des aktuellen Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO) zu §§ 51 bis 68 Abgabenordnung (AO) durch das Bundesfinanzministerium - liegen bisher nicht vor und könnten auch noch längere Zeit auf sich warten lassen. Darüber hinaus werden von betroffenen Verbänden und deren Beratern (sowie vom Bundesrat) weitere gesetzliche Neuregelungen, die keinen Eingang in das Jahressteuergesetz 2020 gefunden haben, angemahnt; diese dürften aber - wenn überhaupt - erst in der nächsten Legislaturperiode aufgegriffen werden. Die Debatte um das Gemeinnützigkeitsrecht und die darin verankerten bzw. eröffneten Gestaltungspotenziale für betroffene Träger z. B. des Gesundheitswesens wird jedenfalls andauern und Rechtsanwender, Gesetzgeber, Finanzverwaltung sowie Finanzgerichte weiter "ausgiebig" beschäftigen.
10. Jahrgang 2021
Heft 3
Seitenbereich 92 - 95

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