Grund und Grenze der Besserstellung von dienstlichen Beurteilungen aus höheren Statusämtern

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Produktbeschreibung
Im Beschluss vom 4. Juli 2018 - 2 BvR 1207/18 - 1 hat sich das Bundesverfassungsgericht mit der Bewertung dienstlicher Beurteilungen von Konkurrenten aus unterschiedlichen Statusämtern befasst. Dabei hat es erneut 2 klargestellt, dass der "Grundsatz vom höheren Statusamt" - nach dem bei dienstlichen Beurteilungen mit gleichem Gesamturteil der Inhaber eines höheren Statusamts grundsätzlich als besser bewertet betrachtet werden kann - nicht schematisch auf jedenFall einer Beförderungskonkurrenz angewendet werden darf. Die Heranziehung der dienstlichen Beurteilung aus unterschiedlichen Statusämtern bei dienstrechtlichen Auswahlentscheidungen bedarf daher einer kritischen Beleuchtung.