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Innovationsfinanzierung im G-DRG-System

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Produktbeschreibung
Der Innovationstransfer in die Medizin und dessen Finanzierung ist ein viel diskutiertes Dauerthema. Vor der Einführung der DRG-Fallpauschalen erfolgte die Finanzierung der Implementierung neuer Verfahren im Krankenhaus im Rahmen der Verhandlung des medizinisch leistungsgerechten Budgets. Krankenhäuser kommunizierten ihre geplanten kostenintensiven Innovationen hinsichtlich Anwendungsfrequenz und Zusatzkosten in den Verhandlungen und konnten bei erfolgreicher Darstellung auf eine Budgetanpassung hoffen. Mit der Einführung der Fallpauschalierung und der schrittweisen Überführung der hausindividuellen, medizinisch leistungsgerechten Budgets in ein durch einheitliche Fallpauschalen und Zusatzentgelte bestimmtes Erlösbudget verschwand diese Komponente der Innovationsfinanzierung. Das Budget der Krankenhäuser, die in der Vergangenheit kostenintensive neue Verfahren in ihr Leistungsportfolio aufgenommen hatten, wurde in der Konvergenzphase auf die den Durchschnitt aller Krankenhäuser abbildenden DRG-Pauschalen angepasst. Mehrkosten verursachende Innovationen müssen deshalb gesondert finanziert werden. Um diesem Umstand Rechnung zu tragen, führte der Gesetzgeber mit dem § 6.2 des Krankenhausentgeltgesetzes (KHEntgG) eine Möglichkeit zur Finanzierung von neuen Untersuchungs- und Behandlungsleistungen (NUB) mit Wirkung ab 2005 ein. Seitdem sammeln Krankenhäuser und Krankenkassen Erfahrungen mit der Umsetzung dieser Regelungen. Die Autoren beleuchten Anspruch und Wirklichkeit der NUB-Etablierung und zeigen auf, an welchen Stellen Verbesserungsbedarf besteht.
102. Jahrgang 2010
Heft 2
Seitenbereich 113 - 118

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