Impressum Datenschutzerklärung Cookie-Einstellungen ändern

Integratives Monitoring für deutsche Großschutzgebiete

Zeitschriften
Zeitschriftenartikel (PDF)
2,95 € inkl. MwSt.
  • Geprüfte Sicherheit
  • Zum Kauf von Download-Produkten ist ein Kundenkonto notwendig.
Produktbeschreibung
Monitoring wird im Naturschutz relativ unspezifisch verwendet. Es wird definiert als die wiederholte, an festgelegten Zielen orientierte Erfassung von Daten/Indikatoren mit der gleichen Methode. Viele der bis heute in Schutzgebieten durchgeführten Monitoring-Projekte verdienen deshalb nur bedingt diese Bezeichnung, da nach der Erstaufnahme gewöhnlich keine Folgeaufnahmen vorgesehen sind. Die Programme für die einzelnen Schutzgebiete unterscheiden sich zudem signifikant. Es wird ein Grund-Monitoring, bestehend aus 27 Indikatoren vorgestellt, das in allen deutschen Nationalparks und Biosphärenreservaten anwendbar ist. Es wurde in Zusammenarbeit mit einer projektbegleitenden Arbeitsgruppe auf der Basis der in Mitteleuropa und weltweit laufenden Monitoring-Programme ermittelt. Dieses Programm erfüllt den Informationsbedarf der Länder und des Bunds, kann darüber hinaus aber auch ein Fallbeispiel für die Berichtspflichten im Rahmen von internationalen Vereinbarungen sein. Es enthält Indikatoren aus den Bereichen Naturhaushalt/Biodiversität (6), Verwaltung/Management (6), Bildung/Kommunikation (3), Forschung und Monitoring (2), Nachhaltige Landnutzung (2), sowie Regionalentwicklung (8) und orientiert sich eng an den Zielen nachhaltige Entwicklung sowie öffentliche Wirkung der Großschutzgebiete. Über dieses Grund-Monitoring hinaus wurden ergänzende Indikatoren abgeleitet, die nur in einer der Kategorien Nationalpark oder Biosphärenreservat angewendet werden können. Darüber hinaus kann jedes Gebiet weitere individuelle Monitoring-Programme mit gebietsspezifischer Zielrichtung etablieren. Je nach Datenverfügbarkeit ist eine Aufnahme der Indikatoren im Abstand von 3 bzw. 6 Jahren vorgesehen. Diese Datenaufnahme sollte von den Schutzgebietsverwaltungen im Auftrag vergeben werden. Einer bundesweit einheitlichen Koordinationsstelle (BfN) obliegt die Beurteilung und Weitergabe der Befunde in internationale Gremien.
87. Jahrgang 2012
Heft 1
Seitenbereich 2 - 10

Newsletter

So verpassen Sie keine Neuerscheinung.

Jetzt Newsletter abonnieren

Allgemeine Geschäftsbedingungen