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Kartellrechtliche Bewertung von Krankenhauskooperationen

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Produktbeschreibung
23 Prozent der Krankenhäuser schrieben im Jahr 2014 einen Jahresverlust, 11 Prozent waren von Insolvenz bedroht. Eine vielversprechende Lösung, dieser Entwicklung zu begegnen, erscheint entweder eine trägererhaltende Kooperation mit anderen Krankenhäusern oder aber als ultima ratio die Veräußerung des Krankenhauses im Rahmen einer Fusion. Während mit der Veräußerung des Krankenhauses ein vollständiger Kontrollverlust einhergeht, wird mit der Kooperation neben der Verbesserung der Versorgung auch der eigenständige Verbleib im Markt bezweckt. Oftmals kooperieren Krankenhäuser auch im Rahmen der ärztlichen Leistungserbringung, was letztlich wettbewerbswirksam eine Marktkonzentration zur Folge haben kann - insbesondere, wenn Absprachen über das Leistungsspektrum getroffen werden, um parallele Strukturen im gemeinsamen Einzugsgebiet abzubauen oder zu vermeiden. Die Autorin nimmt sich dieses Schnittstellenthemas zwischen Krankenhausrecht und Kartellrecht an und stellt im ersten Teil die wettbewerbsrechtlichen Grundlagen des Kartellverbots des § 1 GWB unter Beachtung der Kooperationsformen zwischen Krankenhäusern dar.
108. Jahrgang 2016
Heft 11
Seitenbereich 984 - 990

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