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(Kein) Anspruch auf Vergütung von NUB-Leistungen?

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Produktbeschreibung
Das scheinbar unspektakuläre NUB-Verfahren (§ 6 Abs. 2 Satz 3 KHEntgG) hat eine zentrale Auswirkung darauf, inwiefern innovative Methoden tatsächlich den Weg in die Versorgungsrealität finden - obwohl es sich bei § 6 Abs. 2 Satz 3 KHEntgG um eine Regelung des Krankenhausfinanzierungsrechts und nicht des Krankenversicherungsrechts (SGB V) handelt und eigentlich nur "eine Information" eingeholt werden soll, ob es für eine konkrete NUB-Methode schon eine sachgerechte Vergütungsmöglichkeit im DRG-System gibt. Von zentraler Bedeutung ist für Krankenhäuser daher die Frage, ob sie gegenüber Krankenkassen einen Anspruch auf Abschluss einer NUB-Vereinbarung haben, der ggf. vor der Schiedsstelle durchgesetzt werden kann, wenn eine konkrete NUB-Methode vom Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) mit NUB-Status 1 eingestuft wurde.
9. Jahrgang 2020
Heft 1
Seitenbereich 23 - 24

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