Keine Krankenhausvergütung ohne wirksame Einwilligung des Patienten

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Produktbeschreibung
Das Bundessozialgericht (BSG) hat in zwei prägenden Entscheidungen (Urt. v. 08.10.2019, Az.: B 1 KR 3/19 R, fortentwickelt durch Urt. v. 19.03.2020, Az.: B 1 KR 20/19 R) die wirksame Einwilligung des Patienten (endgültig) zur Vergütungsvoraussetzung für die Behandlung im Krankenhaus erhoben. Diese Rechtsprechung wird unweigerlich die ohnehin bereits überbordenden Rügen der Krankenkassen nicht nur um ein weiteres Element anreichern; vielmehr lässt sich prognostizieren, dass sich eine Art standardisierte Aufklärungsrüge etablieren könnte, welche die traditionellen Vergütungsstreitverfahren erheblichen verändern dürfte.