Keine Superinflation des Schmerzensgeldes
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Produktbeschreibung
Krankenhäuser müssen bei einer Patientenschädigung aufgrund eines Behandlungsfehlers Schadensersatz zahlen. Diese Aufwendungen steigen insbesondere bei sehr schweren Schädigungen. In schöner Regelmäßigkeit kann man Berichte über Urteile lesen, die mit dem Prädikat versehen werden als "das höchste jemals in Deutschland ausgesprochene Schmerzensgeld" und damit eine "Schallmauer" durchbrochen werde. Sehr leicht wird damit der Eindruck erweckt, dass hinsichtlich der Höhe von Schmerzensgeldern im deutschen Recht eine grundlegende Änderung erfolgt oder jegliches Regulativ für die Höhe von Schadenaufwendungen der Haftpflichtversicherer der Krankenhäuser damit verloren geht. Auch entsteht eine Unsicherheit, ob nun in Deutschland mit "amerikanischen Verhältnissen" gerechnet werden müsse.