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Keine Verpflichtung für ermächtigte Krankenhausärzte zur Teilnahme am ärztlichen Notdienst - BSG-Urteil vom 12.12.2018

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Produktbeschreibung
Am 12.12.2018 hat das Bundessozialgericht entschieden, dass ein ermächtigter Krankenhausarzt nicht zum ärztlichen Bereitschaftsdienst (ÄBD) herangezogen werden darf (Az.: B 6 KA 50/17 R). Die Gründe leitet das BSG nicht nur aus den Unterschieden von Zulassung und Ermächtigung im Hinblick auf die Verpflichtung zur Teilnahme am Bereitschaftsdienst her. Die Entscheidung beleuchtet vielmehr auch den aktuellen rechtlichen Kontext des ÄBD und ermöglicht einen Ausblick auf die weitere Entwicklung der ambulanten Notfallversorgung.
8. Jahrgang 2019
Heft 2
Seitenbereich 53 - 55

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