Kompetenz und Haftung eines Rettungssanitäters/Rettungsassistenten (Recht)

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Produktbeschreibung
In seiner Entscheidung vom 19. Mai 2016 setzte sich das Kammergericht Berlin mit Fragen der Kompetenzen eines Rettungssanitäters sowie sich daraus ergebenden Haftungsfragen im Einsatzgeschehen auseinander. Zwar wird im Urteil in den amtliche Leitsätzen von "Rettungssanitäter", in der Begründung aber weitestgehen von "Rettungsassistent" gesprochen. Im Wesentlichen geht es aber um die grundsätzliche Abgrenzung von Maßnahmen/Entscheidungen, die Ärzten vorbehalten sind, weswegen das Kammergericht bei seinen grundsätzlichen Ausführungen auch nicht zwischen Rettungsassistenten und Rettungssanitätern unterscheidet.