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Kostenlast beim Akteneinsichtsrecht des Patienten

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Produktbeschreibung
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt, dass Behandler zeitnah zum Zwecke der Dokumentation Patientenakten erstellen und Patienten Einsicht in diese Unterlagen gewähren müssen. Für Kopien aus Patientenakten müssen Patienten den Behandlern entsprechend die Kosten erstatten. Diese klare Regelung bekommt jetzt Gegenwind durch das europäische Datenschutzrecht (DSGVO). Demnach müssen Verantwortliche den Patienten eine kostenlose Kopie der verarbeiteten personenbezogenen Daten zur Verfügung zu stellen. Eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) setzt nun unter anderem auf eine Kompromisslösung bei dem Konflikt: die Datenzusammenfassung. Patienten hätten lediglich das Recht auf eine Überlassung einer Zusammenfassung der verarbeiteten Daten in der Patientenakte. Doch der letzte Richterspruch ist in der Causa noch nicht gesprochen. Das EuGH wird sich damit ebenfalls noch befassen.
114. Jahrgang 2022
Heft 7
Seitenbereich 578 - 583, Dateigröße 0,9 MB

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