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Krankenhausbesteuerung - Eine ständige Baustelle bei der Umsatzsteuerbefreiung von Heilberuflern: Das (angeblich) notwendige persönliche Vertrauensverhältnis zu Patienten

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Produktbeschreibung
Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, die im Rahmen der Ausübung der Tätigkeit als Arzt, Zahnarzt, Heilpraktiker, Physiotherapeut, Hebamme oder einer ähnlichen heilberuflichen Tätigkeit durchgeführt werden, sind nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG von der Umsatzsteuer befreit, und zwar zwingend. Weitere Voraussetzungen nennt die gesetzliche Vorschrift nicht, ebenso wenig wie die Vorgabe des Art. 132 Abs. 1 Buchst. c Mehrwertsteuersystem-Richtlinie (MwStSystRL), auf welcher die nationale deutsche Rechtsvorschrift in richtlinienkonformer Umsetzung beruht.
5. Jahrgang 2016
Heft 2
Seitenbereich 29 - 31

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