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Krankenhausplanung ohne Planbetten?

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Produktbeschreibung
Die Länder stellen zur Verwirklichung einer qualitativ hochwertigen, patienten- und bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung Krankenhauspläne und Investitionsprogramme auf. Dabei gilt der Krankenhausplan als zentrales Steuerungselement des Planungsrechts und legt den konkreten Bedarf an stationären Krankenhausleistungen fest. Eine funktionsfähige Planung bedarf daher der Ausweisung von Planbetten pro Fachgebiet. Wird auf diesen Verteilungsmechanismus verzichtet, so stellt sich die Frage, wie ein Neubewerber den konkreten Bedarf an zusätzlichen Planbetten nachweisen kann. Mit dieser rechtlichen Problematik, insbesondere auch mit den damit einhergehenden verfassungsrechtlichen Fragestellungen, setzte sich das OVG Bautzen in einer aktuellen Entscheidung auseinander.
110. Jahrgang 2018
Heft 10
Seitenbereich 935 - 937

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