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Krebssperren und die EU-Wasserrahmenrichtlinie

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Produktbeschreibung
Durch die EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) wird eine möglichst große Durchgängigkeit und der Rückbau von Wanderhindernissen in Fließgewässern angestrebt. Dieses Vorhaben ist ohne Zweifel in den meisten Fällen sinnvoll, allerdings gibt es Ausnahmesituationen. Invasive, nicht einheimische Flusskrebsarten, wie der Nordamerikanische Signalkrebs, breiten sich in ganz Europa massiv aus und wandern die Flüsse hinauf. Je nach Art haben sie dabei massive negative Einflüsse - nicht nur auf einheimische Krebsarten, sondern auch auf die betroffenen Ökosysteme und die Gewässerstruktur (grabende Arten). Letzte Rückzugsgebiete für einheimische Flusskrebsarten befinden sich in vielen Fällen hinter Wanderbarrieren, die die Neozoen zurückhalten. In solchen Einzelfällen kann es sinnvoll sein, Barrieren zu erhalten oder zu modifizieren. Da die WRRL auch den Arten- und Gewässerschutz fordert, stellen Barrieren oftmals auch keinen direkten Konflikt mit der Umsetzung der Richtlinie dar. Dabei muss unterschieden werden zwischen absoluten und selektiven Barrieren, die Fischen die Wanderung ermöglichen, invasive Krebsarten aber zurückhalten. Im Artikel werden die Voraussetzungen erläutert, die eine Krebssperre erfüllen muss, um wirksam zu sein und in welchen Fällen die eine oder die andere Sperrenform sinnvoll und realisierbar ist.
92. Jahrgang 2017
Heft 11
Seitenbereich 511 - 515

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