Kündigung eines leitenden Arztes wegen Dokumentationsdefiziten
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Produktbeschreibung
Das Sächsische Landesarbeitsgericht hat in einem rechtskräftigen Urteil vom 1. Dezember 2010 (Az.: 2 Sa 56/10) entschieden, dass die Kündigung eines leitenden Arztes wegen Dokumentationsdefiziten möglich ist. Die leistungsrechtliche Dokumentation (DRG-Kodierung) kann eine zentrale Verpflichtung aus dem Arbeitsvertrag sein. Das Medizincontrolling habe nicht die Funktion, die zur Kodierung Verpflichteten an die Erfüllung ihres Arbeitsvertrages zu erinnern. Der Autor skizziert das Urteil und erläutert es in seinen Anmerkungen.