Legitimation des G-BA - nach wie vor nicht endgültig geklärt?/Sicherstellungszuschläge sowie gestuftes System der Notfallversorgung

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Produktbeschreibung
Nachdem in Heft 1/2018 die Entstehung und Zusammensetzung des G-BA dargestellt wurde, beschäftigt sich der vorliegende Beitrag mit der Frage der rechtlichen Legitimation des G-BA und seiner Reformbedürftigkeit.
Im G-BA wurden am 19.04.2018 die Änderung der Regelungen für die Vereinbarung von Sicherstellungszuschlägen gemäß § 136c Absatz 3 SGB V sowie ein gestuftes System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern gemäß § 136c Absatz 4 SGB V beschlossen.
Im G-BA wurden am 19.04.2018 die Änderung der Regelungen für die Vereinbarung von Sicherstellungszuschlägen gemäß § 136c Absatz 3 SGB V sowie ein gestuftes System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern gemäß § 136c Absatz 4 SGB V beschlossen.