Löschwasserversorgung als Pflichtaufgabe nach dem Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz

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Produktbeschreibung
Die Ermittlung und die Nachweisführung zur Angemessenheit einer Löschwasserversorgung werden häufig nicht, nur unvollständig oder fehlerhaft durchgeführt. Dies wurde durch die Fach- bzw. Sonderaufsicht über örtliche Aufgabenträger im Land Brandenburg und der hiermit verbundenen Prüfung der Gefahren- und Risikoanalysen sowie der Gefahrenabwehrbedarfspläne festgestellt. Die sich aus dem Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz in Verbindung mit der zugehörigen Verwaltungsvorschrift und aus dem DVGW-Arbeitsblatt W 405 ergebenden Anforderungen werden oftmals nicht umgesetzt. Der Beitrag stellt daher die rechtlichen Anforderungen und deren Zusammenhänge zur Gewährleistung einer angemessenen Löschwasserversorgung dar.