Mängel der Patientenaufklärung und Schadensursächlichkeit
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Produktbeschreibung
Nicht nur ständig mit dem Medizinrecht befasste Juristen, sondern auch die Juristen der Krankenhäuser und die Ärzteschaft kennen inzwischen die gesetzlichen Regelungen der §§ 630a bis 630h BGB zum Behandlungsvertrag, wonach bei eintretenden Komplikationen im Streitfall der behandelnde Arzt oder das Krankenhaus beweisen müssen, dass der Patient vor einem ärztlichen Heileingriff hinreichend aufgeklärt worden ist. Ebenso ist aber auch bekannt, dass den Patienten die Darlegungs- und Beweislast im Hinblick auf das Vorliegen eines Behandlungsfehlers trifft. Fehlt eine hinreichende Aufklärung, stellt sich die Frage, wer die weitere Beweislast für den erforderlichen Kausalzusammenhang zwischen der durch eine fehlende Aufklärung bedingten rechtswidrigen Behandlungsmaßnahme und dem eingetretenen Gesundheitsschaden trägt. In medizinrechtlichen Streitigkeiten weniger bekannt und leider auch weniger erörtert ist die Frage der Ursächlichkeit zwischen mangelhafter oder fehlender Aufklärung und Gesundheitsschaden sowie deren Beweislast. Hat der Patient oder hat der Behandler zu beweisen, ob und inwieweit der Aufklärungsmangel den Gesundheitsschaden verursacht hat?