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MDK-Prüfung der sekundären Fehlbelegung in Bezug auf die untere Grenzverweildauer ist vom Gesetz nicht gedeckt

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Produktbeschreibung
Von den Krankenkassen veranlasste MDK-Prüfungen gehören zur Tagesordnung in deutschen Krankenhäusern. Etwa zehn bis zwölf Prozent der stationären Krankenhausfälle werden geprüft. Dabei hat sich als häufigster Anlass für eine MDK-Prüfung ein Prüfgrund ?etabliert?, der bei genauer Betrachtung und richtiger Auslegung der einschlägigen Gesetzesgrundlagen gar nicht vom Gesetz gedeckt ist: die sekundäre Fehlbelegung in Bezug auf die untere Grenzverweildauer. Der Autor nimmt ein Sozialgerichtsurteil zum Anlass, um aus seiner Sicht Klarstellungen zur Thematik der Fehlbelegungsprüfung aus der Gesetzesformulierung heraus zu entwickeln.
101. Jahrgang 2009
Heft 5
Seitenbereich 460 - 462

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