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Medizinische Leistungsplanung im Spannungsfeld zwischen Wirtschaftlichkeitsgebot und regionaler Krankenhausplanung

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Produktbeschreibung
Im Rahmen regionaler Krankenhausplanung wird die Zielsetzung einer wohnortnahen und qualitativ hochwertigen Krankenhausversorgung als zentraler Bestandteil gesellschaftlicher Daseinsvorsorge definiert. Damit ist konsekutiv die Orientierung der zukünftigen medizinischen Leistungsangebote an die jeweilige Lebenswirklichkeit der zu versorgenden lokalen und regionalen Bevölkerung zu adaptieren. Auf der Ebene der Landeskrankenhausgesetzgebung werden durch § 6 KHG die zu planenden Versorgungsstrukturen nur durch allgemeine Zielvorgaben und Hinweise mit unterschiedlicher Regelungstiefe definiert. Daher sollen nach § 6 Abs. 4 KHG die Bundesländer eigenständig das Nähere zur Krankenhausplanung bestimmen. Dieser Verpflichtung ist beispielsweise das Land NRW in den §§ 12 bis 16 KHGG NRW nachgekommen und hat sowohl materiell-rechtliche als auch formale Vorgaben für die Krankenhausplanung definiert. Somit weist der Entwurf eines Krankenhausplanes den jeweils aktuellen Stand und die vorgesehene Entwicklung für eine ortsnahe, bedarfsgerechte, leistungsfähige medizinische Versorgung unter dem Primat der Wirtschaftlichkeit aus.
4. Jahrgang 2015
Heft 2
Seitenbereich 5 - 10

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