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Produktbeschreibung
Die Krankenkassen sind seit Inkrafttreten des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes (GKV-WSG) gemäß § 40 Abs. 2 SGB V verpflichtet, nach Geschlecht differenzierte Statistiken über Anträge auf Reha-Leistungen sowie deren Erledigung zu erstellen. Die Umsetzung dieser seit 2007 bestehenden Verpflichtung hat sich mehrfach verzögert. Am 3. November 2010 veröffentlichte das Statistische Bundesamt nun die Zahlen für 2008 und 2009 der entsprechenden Statistik (KG 5). Für die landesunmittelbaren Kassen gaben die statistischen Landesämter entsprechende Statistiken heraus. Der Autor interpretiert die Zahlen und zeigt Möglichkeiten und Grenzen sowie Verbesserungsmöglichkeiten auf.