Mitbestimmung des Betriebsrats bei einem Corona-Besuchskonzept
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Produktbeschreibung
Der Klinik-Betriebsrat darf bei der Ausgestaltung eines Besucherkonzepts für ein Krankenhaus während der Coronapandemie mitbestimmen. Das hat das Landesarbeitsgericht Köln am 22. Januar 2021 entschieden. Ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats besteht gemäß § 87 Absatz 1 Nr. 7 Betriebsverfassungsgesetz, da es sich um eine betriebliche Regelung für den Gesundheitsschutz handele. Gegen die Entscheidung ist kein Rechtsmittel möglich.