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Mobbing im Krankenhaus - Chefarztnachfolge

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Produktbeschreibung
Der Arbeitgeber haftet nach § 278 BGB für Schäden, die einer seiner Arbeitnehmer dadurch erleidet, dass ihn sein Vorgesetzter schuldhaft in seinem Recht verletzt. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einem Urteil vom 25. Oktober 2007 (Aktenzeichen 8 AZR 593/06) entschieden. Danach hat ein Oberarzt, der durch den Chefarzt seiner Abteilung in seiner fachlichen Qualifikation herabgewürdigt wird und deshalb psychisch erkrankt, gegen seinen Arbeitgeber einen Anspruch auf Schmerzensgeld. Der Beitrag enthält eine Zusammenfassung des Urteils mit Anmerkungen des Autors.
100. Jahrgang 2008
Heft 9
Seitenbereich 928 - 930, Dateigröße 0,4 MB

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