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Mögliche straf- und haftungsrechtliche Auswirkungen qualitativer Schlechtleistungen

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Produktbeschreibung
Zielsetzung des Krankenhaus-Strukturgesetzes (KHSG) vom 10.12.2015 ist eine stärker qualitätsorientierte Ausrichtung der Krankenhäuser. An Krankenhäuser werden bestimmte Qualitätsanforderungen gestellt, die sich entweder am Ergebnis der medizinischen Behandlung orientieren oder bestimmte Struktur- bzw. Prozessqualitätsvorgaben enthalten. Im Ergebnis sollen Krankenhäusern, die diese Qualitätsvorgaben nicht einhalten, Konsequenzen drohen. Diese können von Vergütungsabschlägen bis zum Leistungserbringungsverbot oder einer Herausnahme aus dem Krankenhausplan reichen. Der nachfolgende Beitrag geht der weitergehenden Fragestellung nach, ob verpflichtende Qualitätsvorgaben auch zu einer veränderten Bewertung des Facharztstandards mit Konsequenzen im Bereich der strafbaren Körperverletzung und der zivilrechtlichen Haftung des Arztes und des Krankenhauses führen können.
7. Jahrgang 2018
Heft 2
Seitenbereich 48 - 52

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