MVZ: Die plötzliche "3-Jahres-Frist" des BSG bei Verzicht gegen Anstellung
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Produktbeschreibung
Am 04.05.2016 hat das BSG über Nachbesetzungen von MVZ-Stellen geurteilt (Az.: B 6 KA 24/15). Obwohl die Gründe noch unveröffentlicht sind, zeitigte schon der Terminsbericht Wirkungen und der darin zum Ausdruck gebrachte Akt richterlicher Selbstermächtigung erstaunt. Er bremste bei einigen KVen eine Versorgung aus, bei der Inhalte Vorrang vor Personen haben. Nun wird es auf die Zulassungsgremien ankommen, ob sie dem Gesetz oder der Meinungsäußerung des 6. Senates folgen. Gleichwohl: Vorsorge ist geboten. Investitionen könnten noch nach Jahren durch unbeherrschbare Zufälligkeiten vernichtet werden.