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Nach dem ersten BilMoG-Abschluss

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Produktbeschreibung
Am 29. Mai 2009 ist das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) mit weitreichenden Änderungen für die handelsbilanzielle Rechnungslegung in Kraft getreten. Zum 31. Dezember 2010 war der erste Jahresabschluss unter Berücksichtigung der neuen Regelungen zu erstellen. Ziel des BilMoG war es, zum einen durch umfangreichere Ausweis- und Angabepflichten eine höhere Transparenz der Abschlüsse zu erreichen sowie zum anderen durch Eliminierung diverser Wahlrechte und der damit verbundenen Einschränkung von bilanzpolitischen Spielräumen das Informationsniveau für den Abschlussadressaten zu erhöhen. Zusätzlich sollte die Änderung wesentlicher Ansatz- und Bewertungsvorschriften zu einer Annäherung an internationale Rechnungslegungsvorschriften führen, um das deutsche Handelsrecht zukunfts- und auch international "salonfähig" zu machen. Im Folgenden werden die für Krankenhäuser wesentlichen Änderungen und die in diesem Zusammenhang häufig gemachten Fehler aufgezeigt. In einem abschließenden Abschnitt weisen die Autoren kurz auf noch bestehende bilanzpolitische Gestaltungsmöglichkeiten hin.
103. Jahrgang 2011
Heft 8
Seitenbereich 794 - 796

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