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Nationale Naturmonumente - eine neue Schutzgebietskategorie im BNatSchG

Zeitschriften
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Produktbeschreibung
Seit März 2010 steht mit den "Nationalen Naturmonumenten" eine neue Schutzgebietskategorie im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) zur Verfügung, um flächenhafte Naturerscheinungen und Landschaftsausschnitte von nationaler Bedeutung, welche einen Denkmalcharakter aufweisen, einem herausgehobenen Schutz unterstellen zu können. Eine Unterschutzstellung ist nur möglich, wenn einem Gebiet aus den in § 24 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG genannten Gründen eine herausragende Bedeutung zukommt. Die Einbeziehung von Hilfskriterien kann insbesondere bei der Prüfung auf Herausgehobenheit unterstützend wirken. Erste Gebietsvorschläge aus den Bundesländern wurden bereits auf ihre Eignung als "Nationale Naturmonumente" überprüft. Gegenüber anderen Schutzgebietskategorien lässt sich das Nationale Naturmonument vor allem durch seinen (groß-)flächigen Denkmalcharakter abgrenzen. Die formulierten allgemeinen Managementleitlinien sollen dazu beitragen, die wertgebenden Merkmale der ausgewiesenen Gebiete zu erhalten.
88. Jahrgang 2013
Heft 7
Seitenbereich 315 - 319

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