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Neue Ausführungsvorschriften für Sicherheitstreppenräume in Berlin

Zeitschriften
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Produktbeschreibung
Im Rahmen einer intensiven Diskussion wurde auch im brandSchutz/Deutsche Feuerwehr-Zeitung das Thema "Zweiter Rettungsweg über Leitern der Feuerwehr" erörtert. Ursache war auch der massive Druck auf den Wohnungsbau in Berlin, der möglichst viele Baulücken in gefragten Lagen mit Wohngebäuden schließen wollte, aus verschiedenen Gründen aber keinen zweiten Rettungsweg über Leitern der Feuerwehr gewährleisten konnte. Dabei zeichnete sich insbesondere der Sicherheitstreppenraum als eine mögliche Lösung ab, die allseits bekannt ist. Der innenliegende Sicherheitstreppenraum wird nur in der Muster-Hochhausrichtlinie explizit im Vorschriftenwerk bzw. durch die DIN EN 12101-6 "Rauch- und Wärmefreihaltung - Teil 6: Festlegungen für Differenzdrucksysteme, Bausätze" technisch beschrieben. Er gilt aber für Gebäude oberhalb von 22 Metern Fußbodenoberkante bis hin in Höhen, die in Deutschland etwa 300 Meter erreichen, und ist technisch sehr aufwändig. Das Ergebnis der Diskussion in Berlin über mögliche Erleichterungen bei Sicherheitstreppenräumen unterhalb der Hochhausgrenze sind die neuen "Ausführungsvorschriften über den Bau von Sicherheitstreppenräumen" des Landes Berlin. Sie treten zum 1. Februar 2017 in Kraft. Diese werden im Beitrag dargestellt.
71. Jahrgang 2017
Heft 2
Seitenbereich 97 - 99, Dateigröße 4,1 MB