Neue Möglichkeiten der ambulanten Betätigung für Krankenhäuser
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Produktbeschreibung
Im Rahmen des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) werden nicht nur originäre Belange der stationären Krankenhausbehandlung neu geordnet. Einige Regelungen werden auch Einfluss auf den ambulanten Sektor haben. Die Krankenhäuser sollen in die Lage versetzt werden, ein integraler Bestandteil der ambulanten Versorgung zu werden. Die mit der Krankenhausreform in Kraft getretene Version des § 116a SGB V regelt nun erweiterte Möglichkeiten der Krankenhäuser zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung. Ein Schritt, der manchen Beteiligten zu weit geht. Gibt es doch genug Möglichkeiten, bei deren Anwendung Krankenhäuser auch in diesem Sektor tätig werden können. Andererseits werfen einige Kritiker den Krankenhäusern seit Jahren vor, sich im ambulanten Sektor nicht auszukennen.