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Neue Regelungen zur Abrechnungsprüfung

Zeitschriften
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Produktbeschreibung
Die erste Überarbeitung der Vereinbarung über das Nähere zum Prüfverfahren nach § 275 Absatz 1c SGB V (Prüfverfahrensvereinbarung & PrüfvV) gemäß § 17c Absatz 2 KHG zwischen dem GKV-Spitzenverband und der DKG ist veröffentlicht. Diese Neustrukturierung von Prüfungen des MDK betreffend die Abrechnungen von Krankenhäusern soll zum 1. Januar 2017 in Kraft treten.
Nachdem der erste Entwurf der PrüfVV verabschiedet werden konnte, einigten sich die Verhandlungspartner beider Verbände auf eine Überarbeitung. Bereits Ende Dezember 2015 konnte eine erste Fassung vorgelegt werden. Die bis zur Wirksamkeit der neuen PrüfvV noch geltende Ursprungsfassung der PrüfvV war schon nach ihrem Erlass auf erhebliche Kritik der Krankenhäuser gestoßen, sodass die DKG die PrüfvV mit Wirkung zum 31. Dezember 2015 kündigte. Seit Mitte Februar 2016 liegt eine finale Fassung der PrüfvV vor.
Der Autor stellt die wesentlichen Neuerungen in der PrüfvV im Einzelnen vor, um insbesondere Krankenhausträgern noch vor dem Inkrafttreten am 1. Januar 2017 eine erste Planungsgrundlage an die Hand zu geben. Die Ausführungen schließen mit einem Hinweis auf das ebenfalls reformierte Schiedsverfahren des § 17c Absatz 4 KHG.
108. Jahrgang 2016
Heft 6
Seitenbereich 509 - 512

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